
Erb- und Verlassenschaftsrecht
Wir beraten Sie in erb- und verlassenschaftsrechtlichen Angelegenheiten und arbeiten mit Ihnen die notwendigen Verfügungen unter Lebenden aus. Eventuell langwierigen Erbstreitigkeiten im nachhinein kann somit vorgebeugt werden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, schriftliche Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen
- Erstellung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
- Erstellung von Schenkungsverträgen auf den Todesfall
- Erstellung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, Erbübereinkommen
- Abklärung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
IHR LETZTER WILLE
SOLLTE NICHT AN LETZTER STELLE STEHEN . . .